Der Verband der Auslandspresse akzeptiert ordentliche und ausserordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder erhalten einen offiziellen Presseausweis, ausserordentliche einen Verbandsausweis. Letztere haben kein Stimmrecht an der Generalversammlung. Die Verbandsleitung prüft jeden Antrag einzeln.
Ausschlaggebend für die Beurteilung sind folgende Kriterien:
– Haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit als Korrespondentin oder Korrespondent
– Ausländischer oder inländischer Arbeitgeber
– Akkreditierung beim Bundespressedienst
Untenstehend finden Sie:
Der Verband der Auslandspresse akzeptiert ordentliche und ausserordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder erhalten einen offiziellen Presseausweis, ausserordentliche einen Verbandsausweis. Letztere haben kein Stimmrecht an der Generalversammlung. Die Verbandsleitung prüft jeden Antrag einzeln.
Ausschlaggebend für die Beurteilung sind folgende Kriterien:
– Haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit als Korrespondentin oder Korrespondent
– Ausländischer oder inländischer Arbeitgeber
– Akkreditierung beim Bundespressedienst
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